Arbeiten im Fastenmonat Ramadan

Toleranz und Akzeptanz: Arbeiten im Fastenmonat Ramadan

Toleranz und Akzeptanz: Arbeiten im Fastenmonat Ramadan

In dieser Woche beginnt der Fastenmonat Ramadan und somit ein besonderer Monat für die muslimischen Kollegen. Vielleicht sehen einige Arbeitergeber das Fasten der muslimischen Mitarbeiter kritisch, aus Angst die Arbeitsleistung könnte nachlassen. Daher betrachten wir den Ramadan dieses Jahr mal unter dem Aspekt „Arbeitspflicht“ und geben wieder wertvolle Tipps für Betriebsräte – für mehr Toleranz in den Unternehmen.

Ramadan – was ist das eigentlich?

Ramadan ist der Fastenmonat der Muslime. In diesem Monat darf nur in der Zeit zwischen Sonnenuntergang bis Morgendämmerung gegessen oder getrunken werden. Im Anschluss an diese Fastenzeit findet das „Fest des Fastenbrechens“ statt, der zweihöchste islamische Feiertag.

Arbeiten und Ramadan – mögliche Arbeitgeberbedenken

Aufgrund des Fastens (besonders auch in Bezug auf den Verzicht auf Flüssigkeitszufuhr) könnte die Arbeitskraft eingeschränkt sein. Könnten ggf. auch mehr Arbeitsunfälle passieren, weil die Konzentration der fastenden Mitarbeiter sinken könnte? Was wenn die Kollegen übermüdet zur Arbeit erscheinen, weil sie durch das traditionelle gemeinsame Familienessen nach Sonnenuntergang weniger schlafen? Dieses und viele weitere Bedenken könnte ein Arbeitgeber in Bezug auf den Fastenmonat haben. Und das nicht unbegründet, schließlich hat er auch die Fürsorgepflicht gemäß BGB § 619.

Freiwillige Betriebsvereinbarung schließen

Der Betriebsrat kann schon im Vorfeld des Fastenmonats möglichen Bedenken seitens des Arbeitgebers entgegenwirken. Hier kommen unsere Tipps für den Inhalt einer freiwilligen Betriebsvereinbarung zum Thema „Arbeit und Ramadan“:

  • Wird im Schichtbetrieb gearbeitet und die Arbeitszeiten fallen in die Zeit des abendlichen Fastenbrechens: Pausen für die muslimischen Kollegen so gestalten, dass sie gemeinsam essen und trinken können.
  • Urlaubsanträge, die in die Zeit des Ramadan fallen, für muslimische Kollegen bevorzugt
  • Spielraum für den Tausch von Schichten lassen oder zeitweise flexible Arbeitszeiten einführen.
  • Untersuchungen durch den Betriebsarzt während des Fastenmonats.

Neben so einer Betriebsvereinbarung natürlich absolut wichtig: die Toleranz und das gegenseitige Verständnis. Für ein gutes Arbeitsklima im Fastenmonat Ramadan.


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