Anfechtungsgründe zur #Betriebsratswahl Teil 1 In einem #Wahlausschreiben stand als Angabe zum Minderheitengeschlecht: “Danach müssen mindestens 9 Frauen/ 2 Männer (nicht zutreffendes bitte streichen) dem #Betriebsrat angehören” Eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft hat daraufhin die #BR-Wahl angefochten.

Was glaubt Ihr??? Hatte die Klage der #Gewerkschaft Erfolg?

Das Verfahren ging bis zum #Bundesarbeitsgericht. Dort gaben die Richter der Gewerkschaft recht. In der Begründung erklärten die Richter, es wären nicht mindestens 9 Frauen, sondern mindestens zwei Männer zu wählen gewesen. Nur das hätte im Wahlausschreiben gemäß §3 Abs. 2 Ziffer 5 Wahlordnung hinweisen müssen. Die Richter erklärten also die Anfechtung für wirksam und damit natürlich die Betriebsratswahl als unwirksam. Nachzulesen Unter: BAG, Beschluss vom 13.03.2013 AZ. 7 ABR 67/11

 


Bitte diesen Artikel teilen: