Änderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Wie in jedem Jahr, so gibt es auch in 2015 einige spannende Änderungen.
Hier stelle ich euch die wichtigste für den Arbeits- und Gesundheitsschutz vor.
Zum 1. Januar 2015 werden vier neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen:
- bestimmte Formen des sog. “weißen Hautkrebses” (Plattenepithelkarzinome) oder dessen Vorstufen (multiple aktinische Keratosen) durch langjährige Sonneneinstrahlung
- Carpaltunnel-Syndrom (Druckschädigung eines in einem knöchernen Tunnel im Unterarm verlaufenden Nervs) durch bestimmte manuelle Tätigkeiten
- Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom (Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung)
- Kehlkopfkrebs durch Schwefelsäuredämpfe
Die Betroffenen haben Anspruch auf Heilbehandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Bei Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafter Erwerbsminderung können auch Ansprüche auf Geldleistungen bestehen.