Änderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Wie in jedem Jahr, so gibt es auch in 2015 einige spannende Änderungen.
Hier stelle ich euch die wichtigste für den Arbeits- und Gesundheitsschutz vor.
Zum 1. Januar 2015 werden vier neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen:

  1. bestimmte Formen des sog. “weißen Hautkrebses” (Plattenepithelkarzinome) oder dessen Vorstufen (multiple aktinische Keratosen) durch langjährige Sonneneinstrahlung
  2. Carpaltunnel-Syndrom (Druckschädigung eines in einem knöchernen Tunnel im Unterarm verlaufenden Nervs) durch bestimmte manuelle Tätigkeiten
  3. Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom (Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung)
  4. Kehlkopfkrebs durch Schwefelsäuredämpfe

Die Betroffenen haben Anspruch auf Heilbehandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Bei Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafter Erwerbsminderung können auch Ansprüche auf Geldleistungen bestehen.


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