Eine frühere Managerin eines großen Elektrokonzerns hat ihren ehemaligen Arbeitgeber wegen Mobbings auf rund zwei Millionen Euro Schadenersatz verklagt.
Sie hat damit auf eine Kündigung wegen angeblicher Verharmlosung des Holocausts reagiert. Eine entsprechende Kündigungsschutzklage hat das Arbeitsgericht Nürnberg am 20.01.2010 auf den 17.03.2010 vertagt.
Es geht hier um einen der größten Schmerzensgeldprozesse den es je bei einem Mobbing-Fall gab.
Es geht aber auch um Wertvorstellungen, Prinzipien und die Theorie, dass die zu zahlende Summe den Konzern auch schmerzen muss, damit zukünftig entschiedener gegen Mobbingattacken vorgegangen wird.
2006 trat das Antidiskriminierungsgesetz in Kraft, hier wird eine Benachteiligung aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder einer Behinderung mit Sanktionen belegt. Betriebsräte sollten hier ihre Aufgabe, die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen, gewissenhaft nach kommen. Arbeitgeber sollten möglichst früh solchen Tendenzen im Betrieb entgegen wirken, wenn sie Schmerzensgeldforderungen dazu entgehen wollen.
Im hier dargestellten Fall wurde die Arbeitnehmerin über Jahre schikaniert und aufgrund ihrer ethnischen Herkunft und ihres Geschlechts beleidigt und diskriminiert.
Da diese Demütigungen teilweise auch per email stattfanden, sind sie teilweise durch Ausdrucke dokumentiert und offenbaren das erschreckende Ausmaß der Attacken.
Im Schnitt haben Gerichte den Betroffenen – bei entsprechenden Beweislagen – Entschädigungssummen von etwa vier oder fünf Monatsgehältern zugesprochen. Wer als Arbeitgeber seinen Fürsorgepflichten nicht nachkommt und seine Arbeitnehmer nicht schützt, ist – nach gefestigter Auffassung der Gerichte – in der Pflicht, Schadensersatz zu leisten.
Wie das Gericht letztendlich dazu  entscheiden wird, bleibt abzuwarten.


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