Die nun beschlossene Rechtsverordnung legt unter anderem die Entgeltuntergrenze, also den Mindestlohn, fest. Dieser Mindestlohn ist künftig für alle in Deutschland in der Pflegebranche beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzuhalten. Er gilt gleichermaßen für inländische wie ausländische Pflegeunternehmen.
Für die Pflegekräfte im Westen sieht die Einigung 8,50 Euro und für diejenigen im Osten 7,50 Euro vor. Erhöhungen jeweils in Höhe von 25 Cent erfolgen ab Januar 2012 und ab Juli 2013.



Meine Social Networks