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	<title>Betriebsrat Fortbildung</title>
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	<description>Seminare für den Betriebsrat mit Herz und Verstand</description>
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		<title>1. Newsletter von md-mentoring ist da</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 10:36:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>4-6 mal im Jahr wird es einen Newsletter vion md-mentoring geben.</p>
<p>Neugierieg? Senden Sie uns eine Mail und wir schicken Ihnen den newsletter sofort zu.</p>
<p>Schwerpunktthema:
Resturlaub aus 2011</p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>4-6 mal im Jahr wird es einen Newsletter vion md-mentoring geben.</p>
<p>Neugierieg? Senden Sie uns eine Mail und wir schicken Ihnen den newsletter sofort zu.</p>
<p>Schwerpunktthema:<br />
Resturlaub aus 2011</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Betriebsratsseminar &#8211; was heißt denn nun erforderlich?</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 10:16:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Welche Seminare dürfen Betriebsräte eigentlich besuchen?
Häufig bekommt der Betriebsrat hier die Antwort:
Ein Seminar das erforderlich ist, darf besucht werden.</p>
<p>Was aber ist erforderlich eigentlich?</p>
<p>Die Frage der Erforderlichkeit eines Betriebsrat Seminars ist  mit der Unterscheidung zu beantworten, ob es sich um ein „Grundlagenseminar handelt, oder um ein Spezial Seminar“</p>
<p>Zunächst jedoch gilt:
Erforderlich ist eine Schulungsveranstaltung, wenn das im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Welche Seminare dürfen Betriebsräte eigentlich besuchen?<br />
Häufig bekommt der Betriebsrat hier die Antwort:<br />
Ein Seminar das erforderlich ist, darf besucht werden.</p>
<p>Was aber ist erforderlich eigentlich?</p>
<p>Die Frage der Erforderlichkeit eines Betriebsrat Seminars ist  mit der Unterscheidung zu beantworten, ob es sich um ein „Grundlagenseminar handelt, oder um ein Spezial Seminar“</p>
<p>Zunächst jedoch gilt:<br />
Erforderlich ist eine Schulungsveranstaltung, wenn das im Zusammenhang mit einer Schulungsveranstaltung vermittelte Wissen im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Aufgabenstellung des Betriebsrats steht und ein konkreter Schulungsbedarf besteht. Es muss also ein aktueller Anlass gegeben sein.</p>
<p>Bei Grundlagenseminaren für den Betriebsrat, bedarf es keiner näheren Begründung zur Erforderlichkeit. Der Bedarf ist durch Rechtsprechung immer wieder belegt worden.<br />
Bei Spezialseminaren gilt:<br />
Ein Seminar ist dann erforderlich, wenn für den Betriebsrat Aufgaben anstehen und seine Mitglieder nicht oder nicht ausreichend über die für die sachgerechte Wahrnehmung dieser Aufgaben notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h4></h4>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Burnout schon auf Platz 1 bei der Frühverrentung</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 17:38:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[betriebsrat fortbildung burnout]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsratsseminar burnout]]></category>
		<category><![CDATA[Burnout Seminar Betriebsrat]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>&#160;</p>
<p>Hier findet man ein interessanten Artikel zum Thema:
http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/wir-arbeiten-uns-kaputt-id6279984.html</p>
<p>&#160;</p>
<p>Die nächsten Seminar Termine zum Thema:
Am 27.02.2012 startet das 1. Modul der Ausbildung zum Burnout und Stressberater
20.03.2012 Fachtagung &#8220;Macht uns nicht krank&#8221; in Essen.</p>
<p>02. -04.05.2012 Burnout Seminar für Betriebs- und Personalräte
17. &#8211; 19.09.2012 Burnout Seminar für Betriebs- und Personalräte.</p>
<p>Gerne auch jederzeit als Inhouseseminar buchbar</p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Hier findet man ein interessanten Artikel zum Thema:<br />
<a href="http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/wir-arbeiten-uns-kaputt-id6279984.html">http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/wir-arbeiten-uns-kaputt-id6279984.html</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die nächsten Seminar Termine zum Thema:<br />
Am 27.02.2012 startet das 1. Modul der Ausbildung zum Burnout und Stressberater<br />
20.03.2012 Fachtagung &#8220;Macht uns nicht krank&#8221; in Essen.</p>
<p>02. -04.05.2012 Burnout Seminar für Betriebs- und Personalräte<br />
17. &#8211; 19.09.2012 Burnout Seminar für Betriebs- und Personalräte.</p>
<p>Gerne auch jederzeit als Inhouseseminar buchbar</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Sozialauswahl und Altersdiskriminierung</title>
		<link>http://www.md-mentoring.de/http:/www.md-mentoring.de/sozialauswahl-und-altersdiskriminierung</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 16:30:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss der Arbeitgeber bei Kündigungen aus betrieblichen Gründen zwischen den von ihrer Tätigkeit her vergleichbaren Arbeitnehmern eine Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten vornehmen. Eines der dabei zu berücksichtigenden Kriterien ist das Lebensalter. Die Regelung zielt darauf ab, ältere Arbeitnehmer bei Kündigungen zu schützen. Gemäß § 1 Abs. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss der Arbeitgeber bei Kündigungen aus betrieblichen Gründen zwischen den von ihrer Tätigkeit her vergleichbaren Arbeitnehmern eine Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten vornehmen. Eines der dabei zu berücksichtigenden Kriterien ist das Lebensalter. Die Regelung zielt darauf ab, ältere Arbeitnehmer bei Kündigungen zu schützen. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG kann die Sozialauswahl zur Sicherung einer ausgewogenen Altersstruktur auch innerhalb von Altersgruppen &#8211; etwa der der 21 bis 30 Jahre alten, der der 31 bis 40 Jahre alten Arbeitnehmer usf. &#8211; vorgenommen werden. Das Lebensalter ist dann nur im Rahmen der jeweiligen Gruppe von Bedeutung. Der Altersaufbau der Belegschaft bleibt auf diese Weise weitgehend erhalten.</p>
<p>Der gesetzliche Regelungskomplex der Sozialauswahl verstößt nicht gegen das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung und dessen Ausgestaltung durch die Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000. Er führt zwar zu einer unterschiedlichen Behandlung wegen des Alters. Diese ist aber durch rechtmäßige Ziele aus den Bereichen Beschäftigungspolitik und Arbeitsmarkt im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Buchst. a) der Richtlinie gerechtfertigt. Einerseits tragen die Regelungen den mit steigendem Lebensalter regelmäßig sinkenden Chancen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung. Andererseits wirken sie durch die Möglichkeit der Bildung von Altersgruppen der ausschließlich linearen Berücksichtigung des ansteigenden Lebensalters und einer mit ihr einhergehenden Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer entgegen. Das Ziel, ältere Arbeitnehmer zu schützen, und das Ziel, die berufliche Eingliederung jüngerer Arbeitnehmer sicherzustellen, werden zu einem angemessenen Ausgleich gebracht. Dies dient zugleich der sozialpolitisch erwünschten Generationengerechtigkeit und der Vielfalt im Bereich der Beschäftigung.</p>
<p>Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat auf dieser Grundlage &#8211; wie schon die Vorinstanzen &#8211; die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin abgewiesen, die ua. die Bildung und den Zuschnitt von Altersgruppen in einer Auswahlrichtlinie von Arbeitgeberin und Betriebsrat gerügt hatte.</p>
<p>Eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV bedurfte es nicht. Die unionsrechtliche Lage ist durch mehrere Entscheidungen des Gerichtshofs aus den letzten Monaten hinreichend geklärt.</p>
<p><em>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. Dezember 2011 &#8211; 2 AZR 42/10 -<br />
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14. August 2009 &#8211; 11 Sa 320/09 -</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Frohe Weihnachten und ein tolles Jahr 2012</title>
		<link>http://www.md-mentoring.de/http:/www.md-mentoring.de/frohe-weihnachten-und-ein-tolles-jahr-2012</link>
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		<pubDate>Sat, 17 Dec 2011 07:58:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[<p align="LEFT">Weihnachten – eine schöne Zeit,</p>
<p>Glocken klingen weit und breit,</p>
<p>Kerzenlicht in jedem Heim,</p>
<p>Frieden soll auf Erden sein.</p>
<p>Stille Stunden -frohe Feste und</p>
<p>zum neuen Jahr das Beste!</p>
<p>Das wünschen von ganzem Herzen</p>
<p>Marion Dietrich und Team</p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="LEFT"><strong><em>Weihnachten – eine schöne Zeit,</em></strong></p>
<p><strong><em>Glocken klingen weit und breit,</em></strong></p>
<p><strong><em>Kerzenlicht in jedem Heim,</em></strong></p>
<p><strong><em>Frieden soll auf Erden sein.</em></strong></p>
<p><strong><em>Stille Stunden -frohe Feste und</em></strong></p>
<p><strong><em>zum neuen Jahr das Beste!</em></strong></p>
<p><strong><em>Das wünschen von ganzem Herzen</em></strong></p>
<p><strong><em>Marion Dietrich und Team</em></strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wann habe ich Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub</title>
		<link>http://www.md-mentoring.de/http:/www.md-mentoring.de/wann-habe-ich-anspruch-auf-bezahlten-sonderurlaub</link>
		<comments>http://www.md-mentoring.de/http:/www.md-mentoring.de/wann-habe-ich-anspruch-auf-bezahlten-sonderurlaub#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 24 Nov 2011 20:13:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Wann haben AN eigentlich Anspruch auf Sonderurlaub?</p>
<p> Geregelt ist das in § 616 BGB. Es gelten nur die folgenden Anlässe:</p>
<p> </p>
<p>Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes</p>

Ø  ein Arbeitstag

<p> </p>
<p>Tod der Ehegattin/des Ehegatten, der Lebenspartnerin/ des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eines Kindes oder Elternteils</p>

Ø  zwei Arbeitstage

<p> </p>
<p>Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort</p>

Ø  ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: small;">Wann haben AN eigentlich Anspruch auf Sonderurlaub?</span></p>
<p><span style="font-size: small;"> Geregelt ist das in § 616 BGB. Es gelten nur die folgenden Anlässe:</span></p>
<p><span style="font-size: small;"> </span></p>
<p><span style="font-size: small;">Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes</span></p>
<ul>
<li><span style="font-size: small;">Ø</span>  <span style="font-size: small;">ein Arbeitstag</span></li>
</ul>
<p><span style="font-size: small;"> </span></p>
<p><span style="font-size: small;">Tod der Ehegattin/des Ehegatten, der Lebenspartnerin/ des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eines Kindes oder Elternteils</span></p>
<ul>
<li><span style="font-size: small;">Ø</span>  <span style="font-size: small;">zwei Arbeitstage</span></li>
</ul>
<p><span style="font-size: small;"> </span></p>
<p><span style="font-size: small;">Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort</span></p>
<ul>
<li><span style="font-size: small;">Ø</span>  <span style="font-size: small;">ein Arbeitstag</span></li>
</ul>
<p><span style="font-size: small;"> </span></p>
<p><span style="font-size: small;"> 25- und 40-jähriges Arbeitsjubiläum</span></p>
<ul>
<li><span style="font-size: small;">Ø</span>  <span style="font-size: small;">ein Arbeitstag</span></li>
</ul>
<p><span style="font-size: small;"> </span></p>
<p><span style="font-size: small;">Wenn ärztlich Behandlung erforderlich und diese während der Arbeitszeit erfolgen muss, da es nicht anders geht.</span></p>
<ul>
<li><span style="font-size: small;">Ø</span>  <span style="font-size: small;">erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich erforderlicher Wegezeiten</span></li>
</ul>
<p><span style="font-size: small;"> </span></p>
<p><span style="font-size: small;">Diese Frage wird häufiger mal gestellt. ich hoffe ihr könnt etwas damit anfangen</span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Nachbetrachtung zur Fachtagung 2011 &#8220;Macht uns nicht krank&#8221;</title>
		<link>http://www.md-mentoring.de/http:/www.md-mentoring.de/nachbetrachtung-zur-fachtagung-2011-macht-uns-nicht-krank</link>
		<comments>http://www.md-mentoring.de/http:/www.md-mentoring.de/nachbetrachtung-zur-fachtagung-2011-macht-uns-nicht-krank#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 23 Nov 2011 20:02:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.md-mentoring.de/?p=1515</guid>
		<description><![CDATA[<p>Am 22.11.2011 fand die 1. Fachtagung von md-mentoring zum Thema &#8220;Psychische Belastungen am Arbeitsplatz&#8221; im Unperfekthaus in Essen statt.
Die Teilnehmeri/innen kamen aus den verschiedensten UN-Sparten. Die thematische Bandbreite reichte u.a. von
„Was kann in den Betrieben gegen psychische Belastungen getan werden?
Welche Rolle spielen dabei Betriebsräte und Führungskräfte gleichermaßen?
Wie ist die rechtliche Situation?
Wo hört Stress auf und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 22.11.2011 fand die 1. Fachtagung von md-mentoring zum Thema &#8220;Psychische Belastungen am Arbeitsplatz&#8221; im Unperfekthaus in Essen statt.<br />
Die Teilnehmeri/innen kamen aus den verschiedensten UN-Sparten. Die thematische Bandbreite reichte u.a. von<br />
„Was kann in den Betrieben gegen psychische Belastungen getan werden?<br />
Welche Rolle spielen dabei Betriebsräte und Führungskräfte gleichermaßen?<br />
Wie ist die rechtliche Situation?<br />
Wo hört Stress auf und wo fangen psychische Erkrankungen an?<br />
<strong>bis zu</strong> Wie groß ist das eigene Risiko zu erkranken?</p>
<p>In guter Atmosphäre wurde viel diskutiert und erarbeitet.</p>
<p>Die Ergebnisse der Voraus gegangenen Umfrage zu Psychischen belastungen am Arbeitsplatz wurden aufgezeigt und diskutiert. Hier gab es einige Überraschungen.<br />
Die Workshops in Form eines Worldcafes führten zu tollen Ergebnissen, welche wir den Teilnehmern, in einer geschlossenen Onlinegruppe, zur Weiterbenutzung  zur Verfügung stellen.<br />
Beim abschließenden Feedback waren sich alle einig, dieses Tagung weiter zu empfehlen.<br />
Einige hätten sich gewünscht, mehr Zeit zu haben um noch viel mehr Informationen mitzubekommen.</p>
<p>Die nächste Tagung findet am 20.03.2012 wieder in Essen statt. Dazu gibt es schon wieder einige Anmeldungen.<br />
Wenn Sie dabei sein möchten<strong>, melden Sie sich jetzt an!!!</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>3 tägiges Burnout Seminar im November</title>
		<link>http://www.md-mentoring.de/http:/www.md-mentoring.de/3-tagiges-burnout-seminar-im-november</link>
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		<pubDate>Sun, 02 Oct 2011 15:03:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.md-mentoring.de/?p=1433</guid>
		<description><![CDATA[<p>Für ein- kurzfristig zusätzlich- geplantes Burnout Seminar im November, gibt es noch einige wenige Plätze.</p>
<p>Preis: 499,00 € zzgl. MwSt. ggf. Anreise und Übernachtung
Dauer: 3 Tage
Ort: 40764 Langenfeld</p>
<p>In den Betrieben nehmen auch durch die schwierigen wirtschaftlichen Zeiten Druck und Ängste stark zu. Die körperliche und die seelische Belastbarkeit der Beschäftigten werden häufig überschritten. Burnout ist ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Für ein- kurzfristig zusätzlich- geplantes Burnout Seminar im November, gibt es noch einige wenige Plätze.</strong></p>
<p><strong>Preis: </strong>499,00 € zzgl. MwSt. ggf. Anreise und Übernachtung<br />
<strong>Dauer: </strong>3 Tage<br />
<strong>Ort:</strong> 40764 Langenfeld</p>
<p>In den Betrieben nehmen auch durch die schwierigen wirtschaftlichen Zeiten Druck und Ängste stark zu. Die körperliche und die seelische Belastbarkeit der Beschäftigten werden häufig überschritten. Burnout ist ein Begriff, der in diesem Zusammenhang immer häufiger genannt wird. Das Seminar soll als Hilfestellung Betroffene, Betriebsräte und Personalverantwortliche dabei unterstützen, mit diesen Problemen besser umzugehen.<br />
<strong>Inhalte: </strong><br />
Was versteht man unter Burnout ?<br />
Definition psychischer Belastungen nach DIN/ EN 29241<br />
Burn Out &#8211; Ursachen und Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Betrieb<br />
Stress und/oder Burnout, was ist da der Unterschied?<br />
Symptome<br />
Die Folgen / Selbstzerstörung auf Raten<br />
Burnout Prävention<br />
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats<br />
Rechtliche Möglichkeiten nach dem BetrVG<br />
Entwicklung einer betrieblichen Strategie<br />
Verbesserung der Arbeitsbedingungen<br />
Muster-Betriebsvereinbarungen zum Thema<br />
Tipps und Tricks</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mit Coaching zum Erfolg- gilt auch für Betriebsräte</title>
		<link>http://www.md-mentoring.de/http:/www.md-mentoring.de/mit-coaching-zum-erfolg-gilt-auch-fur-betriebsrate</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Sep 2011 07:51:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Auch der Betriebsrat kann von Coaching, einer in den USA entwickelten Beratungsmethode, profitieren. Damit lassen sich Neumitglieder und »alte Hasen« im Gremium zu einem schlagkräftigen Team zusammenführen. </p>
<p>Coaching ist eine Beratungsmethode, die zum Einsatz kommt, wenn es um die Klärung eines Anliegens oder die Lösung eines Problems geht, meistens im beruflichen Bereich. Das englische Tätigkeitswort [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Auch der Betriebsrat kann von Coaching, einer in den USA entwickelten Beratungsmethode, profitieren. Damit lassen sich Neumitglieder und »alte Hasen« im Gremium zu einem schlagkräftigen Team zusammenführen. </strong></p>
<p>Coaching ist eine Beratungsmethode, die zum Einsatz kommt, wenn es um die Klärung eines Anliegens oder die Lösung eines Problems geht, meistens im beruflichen Bereich. Das englische Tätigkeitswort to coach (eingedeutscht: jemanden coachen) lehnt sich an den aus den USA bekannten Coach an, der für Motivation, Training und Leistung einer Sportmannschaft zuständig ist, z. B. im Rugby oder Basketball. Beruflich etabliert haben sich daneben Schauspiel-Coachs für Bühnendarsteller, Kamera-Coachs für Moderatoren und Politiker oder Coachs für Manager und Fachkräfte in Marketing und Vertrieb. Das Beispiel des Betriebsrats eines Unternehmens für Antriebstechnik zeigt, dass auch die Interessenvertretung der Arbeitnehmer von Coaching profitieren kann. Das Ziel des Coachings bestand darin, in einer Drucksituation die Zusammenarbeit innerhalb des Betriebsrats zu verbessern und zu erkunden, wie alle Mitglieder ihre individuellen Stärken nutzen können, um den Umbau des Unternehmens zu begleiten.</p>
<p>Mehr dazu lesen Sie im Beitrag »Generationenwechsel im Betriebsrat« von Marion Houben, Expertin für Coaching von Betriebs- und Personalräten in der AiB 3/2011, S. 158-162!</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Ersatz des Unfallschadens &#8211; Einsatz eines Privatfahrzeugs im Rahmen der Rufbereitschaft</title>
		<link>http://www.md-mentoring.de/http:/www.md-mentoring.de/ersatz-des-unfallschadens-einsatz-eines-privatfahrzeugs-im-rahmen-der-rufbereitschaft</link>
		<comments>http://www.md-mentoring.de/http:/www.md-mentoring.de/ersatz-des-unfallschadens-einsatz-eines-privatfahrzeugs-im-rahmen-der-rufbereitschaft#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 06 Sep 2011 21:43:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.md-mentoring.de/?p=1415</guid>
		<description><![CDATA[<p>Ein Arbeitnehmer, der im Rahmen seiner Rufbereitschaft bei der Fahrt von seinem Wohnort zur Arbeitsstätte mit seinem Privatwagen verunglückt, hat grundsätzlich Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz des an seinem Pkw entstandenen Schadens. Die Höhe dieses Ersatzanspruchs bemisst sich nach den  Regeln des innerbetrieblichen Schadensausgleichs.</p>
<p>Der Kläger war als Oberarzt im Klinikum in L. beschäftigt. Er [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Arbeitnehmer, der im Rahmen seiner Rufbereitschaft bei der Fahrt von seinem Wohnort zur Arbeitsstätte mit seinem Privatwagen verunglückt, hat grundsätzlich Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz des an seinem Pkw entstandenen Schadens. Die Höhe dieses Ersatzanspruchs bemisst sich nach den  Regeln des innerbetrieblichen Schadensausgleichs.</p>
<p>Der Kläger war als Oberarzt im Klinikum in L. beschäftigt. Er wohnte einige Kilometer von seinem Arbeitsort entfernt in der Gemeinde A. An einem Sonntag im Januar 2008 war er zum Rufbereitschaftsdienst eingeteilt und hielt sich in seiner Wohnung auf. Als er gegen 09:00 Uhr zur Dienstaufnahme ins Klinikum gerufen wurde, fuhr er mit seinem Privatfahrzeug von seinem Wohnort nach L. Bei Straßenglätte kam er dabei von der Straße ab und rutschte in den Straßengraben. Die Erstattung des durch diesen Unfall an seinem Pkw entstandenen Schadens in Höhe von 5.727,52 Euro verlangt er von seinem Arbeitgeber.</p>
<p>Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer &#8211; soweit keine abweichenden Vereinbarungen vorliegen &#8211; seine Aufwendungen für Fahrten zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte selbst zu tragen. Dazu gehören auch Schäden an seinem Fahrzeug. Eine Ausnahme davon ist dann zu machen, wenn der Arbeitnehmer während seiner Rufbereitschaft vom Arbeitgeber aufgefordert wird, seine Arbeit anzutreten und er die Benutzung seines Privatfahrzeugs für erforderlich halten durfte, um rechtzeitig am Arbeitsort zu erscheinen.</p>
<p>Der Senat hat die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Dieses wird die Höhe des Unfallschadens ebenso aufzuklären haben wie die Frage, ob und ggf. mit welchem Verschuldensgrad der Kläger den Unfall verursacht hat.</p>
<p><em>Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 22. Juni 2011 &#8211; 8 AZR 102/10 -<br />
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 15. Dezember 2009 &#8211; 6 Sa 637/09 -</em><!-- Ende des eingebetteten Dokumentes --></p>
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